Einspeisevergütung 2026 und was sich 2027 ändert
Aktuelle Sätze für Solaranlagen, Teil- oder Volleinspeisung, was der Entwurf zum EEG 2027 vorsieht und warum die Inbetriebnahme bis Jahresende zählt.
Daniel VogtStand 29. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Für Strom, den Ihre Solaranlage ins Netz einspeist, zahlt der Netzbetreiber eine feste Vergütung, und zwar 20 Jahre lang zu dem Satz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt. Für neue kleine Anlagen soll diese feste Vergütung mit dem EEG 2027 wegfallen. Hier stehen die aktuellen Sätze, was der Gesetzentwurf vorsieht und was das für Ihre Planung bedeutet.
Die aktuellen Sätze
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze für Anlagen auf Gebäuden. Sie gelten für alle Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen.
- bis 10 kWp, Teileinspeisung
- 7,70 ct
- bis 10 kWp, Volleinspeisung
- 12,22 ct
- 10 bis 40 kWp, Teileinspeisung
- 6,66 ct
- 10 bis 40 kWp, Volleinspeisung
- 10,24 ct
Größere Anlagen werden anteilig vergütet. Bei 12 kWp bekommen die ersten 10 kWp den höheren Satz und nur die restlichen 2 kWp den niedrigeren. Im Schnitt liegt eine solche Anlage also nur knapp unter 7,70 Cent.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung
Bei der Teileinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Das ist für fast alle Einfamilienhäuser die bessere Wahl: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 38 Cent Netzstrom, die Einspeisung bringt nur 7,70 Cent.
Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher. Das lohnt sich vor allem für eine zweite Anlage, etwa auf der Scheune oder der Garage, deren Strom Sie ohnehin nicht im Haus nutzen. Sie können jedes Jahr vor dem 1. Dezember beim Netzbetreiber zwischen beiden Varianten wechseln.
- selbst genutzt (ohne Speicher)
- ca. 1.500 kWh × 38 ct = 570 €
- eingespeist
- ca. 7.000 kWh × 7,70 ct = 539 €
- Teileinspeisung zusammen
- ca. 1.109 €/Jahr
- Volleinspeisung: 8.500 kWh × 12,22 ct
- ca. 1.039 €/Jahr
Schon ohne Speicher liegt die Teileinspeisung vorn. Mit Speicher oder Wärmepumpe wächst der Abstand deutlich, weil Sie dann mehr Strom selbst nutzen.
Was das EEG 2027 ändern soll
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für ein neues EEG beschlossen, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Für neue Dachanlagen unter 25 kWp sieht er vor:
- Keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen.
- Stattdessen eine befristete Übergangszahlung von rechnerisch gut 5 Cent je kWh für höchstens drei Jahre.
- Alternativ die Direktvermarktung des Stroms über einen Dienstleister, mit einem Bonus von 1,5 Cent je kWh für bis zu vier Jahre.
- Eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf die Hälfte der Modulleistung.
Bestehende Anlagen und alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung für die volle Laufzeit.
Stand: 29. Oktober 2026
Noch 2026 in Betrieb gehen: Was zählt
Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme im Sinne des EEG. Gemeint ist der Tag, an dem die Anlage fest montiert ist und zum ersten Mal Strom erzeugt hat. Der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber muss dafür noch nicht erledigt sein. Wichtig sind drei Dinge:
- Lassen Sie sich die Inbetriebnahme vom Installateur mit Datum schriftlich bestätigen, am besten mit Protokoll.
- Tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister ein. Ohne Eintrag kann die Vergütung gekürzt werden.
- Halten Sie im Vertrag fest, bis wann die Anlage in Betrieb gehen soll, und was passiert, wenn der Termin platzt.
Viele Betriebe sind zum Jahresende ausgebucht. Wer jetzt erst Angebote einholt, sollte nicht auf einen Termin im Dezember wetten. Worauf es beim Vergleich ankommt, steht im Beitrag Solaranlage-Angebote vergleichen.
Lohnt sich eine Anlage ohne feste Vergütung?
Für die meisten Haushalte ja. Die Einspeisung macht bei einem Einfamilienhaus heute nur noch einen kleineren Teil der Ersparnis aus. Den größten Teil bringt der Strom, den Sie selbst verbrauchen und nicht für rund 38 Cent einkaufen müssen. Fällt die feste Vergütung weg, verlängert sich die Zeit, bis sich die Anlage bezahlt macht, um einige Jahre. Ein Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto gleichen das teilweise aus, weil sie den Eigenverbrauch erhöhen.
Wie sich die Rechnung genau zusammensetzt, zeigt der Beitrag Ab wann rechnet sich eine Solaranlage?
Regeln, die schon gelten
Seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 gilt für neue Anlagen bereits:
- Für Stunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist, gibt es keine Vergütung. Diese Stunden werden am Ende der 20 Jahre angehängt.
- Solange kein intelligentes Messsystem eingebaut ist, dürfen neue Anlagen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen.
Bei Haushalten mit viel Eigenverbrauch kostet das wenig, weil die Mittagsspitze ohnehin zum Teil im Haus oder im Speicher landet.
Was oft gefragt wird
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
- Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, 7,70 Cent je kWh bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung.
- Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?
- Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 ja, für neue Anlagen unter 25 kWp. Sie sollen nur noch eine befristete Übergangszahlung oder einen Bonus in der Direktvermarktung bekommen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
- Verliert meine bestehende Anlage die Vergütung?
- Nein. Bestehende Anlagen und alle, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihren Satz für die volle Laufzeit von 20 Jahren.
- Was passiert nach 20 Jahren?
- Die feste Vergütung endet. Den Strom können Sie dann selbst nutzen und den Überschuss weiter einspeisen, bezahlt wird er zum Marktwert, der meist deutlich niedriger liegt.
